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   BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B   

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https://dejure.org/2018,32543
BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B (https://dejure.org/2018,32543)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B (https://dejure.org/2018,32543)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2018 - B 8 SO 33/18 B (https://dejure.org/2018,32543)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Hat der besondere Vertreter erst und allein im Wege der Akteneinsicht Kenntnis vom streitbefangenen Verwaltungsakt erlangt und ist deshalb die Bekanntgabe des Verwaltungsakts nicht nur fehlerhaft, sondern fehlt sie gänzlich (BSGE 108, 123 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 7 RdNr 12), hätte es zur hinreichenden Darlegung der Klärungsfähigkeit Ausführungen dazu bedurft, weshalb sich auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation der fehlenden Bekanntgabe die Frage des rügelosen Einlassens stellen kann und wie sie vom Senat zu beantworten ist.
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96

    Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Der Kläger legt selbst dar, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts die Geschäftsfähigkeit des Empfängers voraussetzt und ein Verwaltungsakt gegenüber einem Geschäftsunfähigen erst mit der Bekanntgabe an den gesetzlichen oder besonderen Vertreter wirksam wird (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 19).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Dazu fehlen jedoch jegliche Ausführungen in der Beschwerdebegründung (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Mit Beschluss vom 19.2.1992 (GS 1/89) habe der Große Senat entschieden, dass die Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führe und dies auch zu berücksichtigen sei, wenn sich der Betroffene nicht darauf berufe.
  • BSG, 21.10.2010 - B 1 KR 96/10 B
    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 21.10.2010 - B 1 KR 96/10 B - RdNr 7 mwN).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsfähigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und § 160a Nr. 31).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • SG Münster, 14.11.2017 - S 20 SO 28/15

    Beantragung der Übernahme einer Nachzahlung aus einer Mietnebenkostenabrechnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2018 - L 20 SO 541/17
  • BSG, 28.01.2019 - B 8 SO 41/18 B

    Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN) .

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5) .

    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN) , was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 14.01.2019 - B 8 SO 56/18 B

    Auskunftsanspruch über Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Angehörigen

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5).

    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden ( BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN), was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7).

  • BSG, 13.03.2019 - B 8 SO 85/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN) .

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5) .

    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann zwar wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN) , was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 17.01.2019 - B 8 SO 72/18 B

    Anspruch auf rückwirkende Gewährung einer Mehrbedarfsleistung nach dem SGB XII

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN).

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5).

    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann zwar wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden ( BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN), was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7).

  • BSG, 08.05.2019 - B 8 SO 75/18 B

    Leistungen der Eingliederungshilfe

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa Bundessozialgericht [BSG] Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN).
  • BSG, 15.05.2019 - B 8 SO 67/18 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa Bundessozialgericht [BSG] Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN).
  • BSG, 26.08.2019 - B 8 SO 25/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris mwN).
  • BSG, 27.03.2019 - B 8 SO 61/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa Bundessozialgericht [BSG] Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN).
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